Generell sind MieterInnen für alle von ihnen verursachten Schäden innerhalb des Mietzeitraums haftbar. Sowohl vor dem Reisestart, als auch bei der Rückgabe des Campers wird der Istzustand des Fahrzeugs gemeinsam mit dem|der VermieterIn im Übergabeprotokoll dokumentiert. Das ist enorm wichtig, um Schäden klar einem bestimmten Zeitpunkt zuordnen zu können. Bei allen Schäden, die im Mietzeitraum liegen, sind die VermieterInnen berechtigt die Kaution in voller Höhe einzubehalten.
Im weiteren Verlauf der Schadenregulierung begutachtet, je nach Schadenhöhe, ein unabhängiger Gutachter den/die Schäden. Für das Gutachten wird unter anderem die Schadenmeldung herangezogen, in der du als MieterIn den Unfallhergang beschrieben hast. Die Grundlage in der Haftungsfrage bilden also die Informationen im Übergabeprotokoll, der Schadenmeldung und dem Gutachten.
Bei nicht von dir verursachten (Teil) Schäden, ist die Kaution ganz oder teilweise und unmittelbar an dich auszuhändigen bzw. zu überweisen.