Wenn es während der Buchung zu einem Schaden im Innenraum deines Campers gekommen ist, ist wie bei Außenschäden die Dokumentation grundlegend. Spätestens bei der Rückgabe des Campers solltet ihr den Schaden daher gründlich im Übergabeprotokoll festhalten. Du bist zudem berechtigt, die Kaution vorerst in voller Höhe einzubehalten.
Die Schadenregulierung erfolgt entweder durch dich oder eine Werkstatt. In beiden Varianten nutzt du die Kaution entweder vollständig oder teilweise zur Begleichung der Kosten. Wenn die Kaution nicht in voller Höhe benötigt wird, zahlst du deinem|r MieterIn den Differenzbetrag unmittelbar aus.
Bei Innenraumschäden haben deine MieterInnen einen Selbstbehalt von 250 € pro Schadenfall und pro Schadenobjekt. Übersteigt die Reparatur diesen Betrag, können sie den Schaden bei der Versicherung geltend machen. Händige deinem|r MieterIn also in jedem Fall die Abrechnung der Werkstatt oder ggfs. den Kostenvoranschlag aus, sodass sie den Schaden bei der Allianz Travel melden können.
Die Meldung hat durch den Mieter zu erfolgen: Interieurschaden melden
- Die einschlägige Versicherungsscheinnummer hängt davon ab, wann du deine Buchung getätigt hast:
- Für Buchungen aus dem Jahr 2022 lautet die Versicherungsscheinnummer: DE409995018
- Für Buchungen aus dem Jahr 2023 lautet die Versicherungsscheinnummer: DE409996835
- Für Buchungen aus dem Jahr 2022 lautet die Versicherungsscheinnummer: DE409995018
Beachte: Die Innenraumversicherung gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.